Das Amt Lützen

Das Amt Lützen war ein Verwaltungsbezirk1) des Bistums Merseburg sowie dessen Rechtsnachfolgers, des Hochstifts Merseburg, das von 1656 bis 1738 als Herzogtum Sachsen-Merseburg staatliche Selbstständigkeit besaß.

Zum Amt Lützen gehörten auf dem Gebiet der heutigen Stadt Leipzig die Dörfer Bösdorf, Großmiltitz, Großzschocher, Hartmannsdorf, Kleinmiltitz, Klein­zscho­cher, Knauthain, Knautkleeberg, Knautnaundorf, Lausen, Lindenau, Plagwitz, Rehbach und Windorf.

Nach der Umwandlung der Grundherrschaft Altranstädt, zu der auch Großlehna, Günthersdorf und Kleinmiltitz gehörten, in ein schriftsässiges (d.h. amtsfreies) Rittergut im Jahre 1542 wurden diese Dörfer aus dem Amt Lützen herausgelöst; sie bildeten nun als kurfürstliches Territorium eine Exklave.

Gleiches wiederholte sich um 1740, als Albersdorf, Göhrenz, Großzschocher, Hartmannsdorf, Knauthain, Knautkleeberg, Lausen und Windorf als zweites kurfürstliches Territorium aus dem Amt Lützen gelöst wurden, da diese Dörfer den schriftsässigen Rittergütern Großzschocher bzw. Knauthain gehörten.

Mit dem Wiener Vertrag vom 10.01.1815 kam der größte Teil des Hochstifts Merseburg und dessen Amtes Lützen an das Königreich Preußen. Beim Königreich Sachsen verblieben alle bisher genannten Dörfer des Amtes und der kurfürstlichen Territorien (aus der Exklave Altranstädt aber nur das Dorf Kleinmiltitz), die nun dem Amt Leipzig zugeordnet wurden, sofern sie nicht schriftsässig waren.


 1) außerdem bestanden die Ämter Lauchstädt, Merseburg und Schkeuditz
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