Gießerplatz und Umgebung

Das Erhaltungsgebiet Nr. 28 Gießer­platz und Umgebung befindet sich im Stadtteil Klein­zschocher. Es ist insgesamt ca. 16,6 Hekt­ar groß. Gemäß Erhaltungssatzung

»bedarf der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen ... der Genehmigung.«

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro belegt werden.

Die Erhaltungssatzung wurde am 24. März 2010 beschlossen (Beschluss-Nr. 304/10) und trat mit der Veröffentlichung am 30. April 2010 (Leipziger Amts­blatt 9/2010) in Kraft.

Vollständig im Geltungsbereich der Satzung liegen der »Gießer­platz« sowie die Gerhard- und Wendler­straße. Nur zum Teil betroffen sind die Antonien­straße (Nr. 24–50), Gießer­straße (Nr. 41–53 und 50–70), Klingen­straße (Nr. 17–37 und 26–44), Limburger­straße (Nr. 35–71 und 46–70), Siemens­straße (Nr. 25–43 und 14–48a), Wachsmuth­straße (Nr. 6–20 und 5–15) sowie die Zschocher­sche Straße (Nr. 86–94).

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