Das Erhaltungsgebiet Nr. 7 Schleußig befindet sich im Leipziger Stadtteil Schleußig. Es ist ca. 80,0 Hektar groß. Gemäß Erhaltungssatzung
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50 000 DM belegt werden.
Im Geltungsbereich der Satzung liegen alle bebauten Grundstücke der Gemarkung Schleußig außer Dammstraße 1 (Kleingartenanlage »An der Dammstraße«), Holbeinstraße 14–84, Industriestraße 31–35 und 30–30h, Pistorisstraße 30 (Sportanlage Pistorisstraße) und Schleußiger Weg 9.
Die Erhaltungssatzung wurde am 17. Februar 1993 beschlossen (Beschluss-Nr. 699/93) und trat am 5. April 1994 in Kraft.