Dr. Johann Paul Freiherr von Falkenstein war Jurist und Staatsmann.
Von 1835 bis 1844 war er Direktor der Kreisdirektion Leipzig1). Seine Frau Minna erbte 1839 (gemeinsam mit ihrer Schwester Laura von Gruner) von ihrem verstorbenen Onkel Dr. H. Blümner (1765-1839) das Rittergut Großzschocher mit Windorf, dessen Verwaltung Freiherr von Falkenstein nun übernahm.
Im Jahr 1844 wurde P. Freiherr von Falkenstein anlässlich des Ausscheidens aus dem Amt zum Ehrenbürger der Stadt Leipzig ernannt.
Von 1844 bis 1848 war P. Freiherr von Falkenstein Innenminister des Königreichs Sachsen.
Am 31.10.1853 wurde P. Freiherr von Falkenstein zum Ehrenmitglied der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften ernannt.
Von 1853 bis 1871 war er sächsischer Kultusminister. Im Oktober 1866 wurde er zugleich Vorsitzender des Königlich Sächsischen Gesamtministeriums, dieses Amt führte er bis zum 01.10.1871.
Im Jahr 1929 wurde eine Straße im Leipziger Stadtteil Großzschocher nach P. Freiherrn von Falkenstein benannt (Falkensteinstraße).
