Konrad Duden und die Straßennamen

Die »Beratungen über die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung«, die vom 17. bis 19. Juni 1901 in Berlin stattfanden (II. Orthographische Konferenz), machten keine Aussagen dazu, wie Eigennamen künftig zu schreiben seien: weder für Orts­namen (Coburg oder Koburg?), noch für Personen­namen.

Diese Lücke nutzte der Gymnasiallehrer Dr. Konrad Duden (1829–1911), indem er 1902 im Vorwort zur 7. Auflage seines Orthographischen Wörterbuchs schrieb:

»Besonders erschien es mir wünschens­wert, deutsche Eigen­namen den Ge­setzen der deutschen Recht­schreibung zu unterwerfen. Familiennamen zwar sind un­antastbar, [...] Aber Vornamen müs­sen den allgemeinen Gesetzen folgen, und Schreibungen wie Carl, Conrad, Adolph, Rudolph sind nicht mehr zulässig.«

Diese Privatmeinung ist die Ursache dafür, dass in der Stadt Leipzig die Schreibweise zahlreicher Straßennamen geändert wurde. Ob es dazu einen förmlichen Beschluss gab oder der »Duden« einfach als verbindlicher Standard angesehen wurde, konnte bisher nicht ermittelt werden. Jedenfalls benutzt das Leipziger Adreßbuch erstmals im Jahrgang 1905 die neue Schreibweise unter anderem für die Karl-Heine-Straße, Karl-Tauchnitz-Straße und Karl-Tauchnitz-Brücke sowie Koburger Straße und Koburger Brücke (obwohl die Stadt sich selbst immer »Coburg« schrieb). Andere Vornamen blieben aber verschont, zum Beispiel Carola­straße oder Carolinen­straße. Auch schien das Verbot nicht sehr lange zu wirken, denn 1931 erhielt ein Platz den Namen Carl-Hampel-Platz.

Während einige Falschschreibungen inzwischen korrigiert wurden (zum Beispiel 1993 Carl-Maria-von-Weber-Straße, 1994 Clara-Wieck-Straße oder 1995 Adolph-Menzel-Straße), steht bei Heine und Tauchnitz noch immer der falsche »Karl« an den Straßen­schildern.

Literatur und Nachweise

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