Dr.jur. Johann Paul Freiherr von Falkenstein (Johann Paul Freiherr von Falkenſtein)? war Jurist und Staatsmann.
von Falkenstein lernte von 1814 bis 1819 an der Klosterschule Rossleben und studierte dann bis 1822 an der Universität Leipzig Jura. Im Jahre 1823 habilitierte er sich in Leipzig als akademischer Lehrer und wurde 1824 Rat beim Oberhofgericht in Leipzig. Im Jahre 1827 wurde er zum Hof- und Justizrat der Landesregierung in Dresden ernannt und verließ die akademische Laufbahn. Seit 1834 war er Geheimer Regierungsrat beim Ministerium des Inneren.
Von 1835 bis 1844 war er Direktor der Kreisdirektion Leipzig1).
Seine Frau Minna erbte 1839 (gemeinsam mit ihrer Schwester Laura von Gruner) von ihrem verstorbenen Onkel Dr. Heinrich Blümner (1765–1839) das Rittergut Großzschocher mit Windorf, dessen Verwaltung Freiherr von Falkenstein nun übernahm.
Von 1839 bis 1844 war er Mitglied der Gewandhausdirektion.
von Falkenstein war Mitbegründer des Conservatoriums der Musik.
Am 6. April 1844 wurde P. Freiherr von Falkenstein anlässlich des Ausscheidens aus dem Amt des Kreisdirektors zum Ehrenbürger der Stadt Leipzig ernannt.
Von 1844 bis 1848 war von Falkenstein Innenminister des Königreichs Sachsen, 1850 wurde er Präsident des Landeskonsistoriums.
Am 31. Oktober 1853 wurde von Falkenstein zum Ehrenmitglied der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften ernannt.
Von 1853 bis 1871 war er sächsischer Kultusminister. Im Oktober 1866 wurde er zugleich Vorsitzender des Königlich Sächsischen Gesamtministeriums, dieses Amt führte er bis zum 1. Oktober 1871.
Im Jahr 1929 wurde eine Straße im Leipziger Stadtteil Großzschocher nach von Falkenstein benannt (Falkensteinstraße).