Stiftung für die Stadt Leipzig

In seinem Testament vom 31.10.1867 setzte der Leipziger Kaufmann Ferdinand Rhode (1802–1872) die Stadt Leipzig als Erbin seines gesamten nach Abzug der Vermächtnisse verbleibenden Nachlasses ein, der als Stiftung für die Stadt Leipzig von einem Komitee verwaltet werden soll.

Die Zinsen des Stammkapitals waren jährlich wie folgt zu verwenden: 3.000 bis 5.500 Thaler für den Pensionsfonds des Theaters, 500 bis 1.500 Thaler für den Pensionsfonds des Stadtorchesters, 500 Thaler für das Städtische Museum (zum Ankauf von Ölgemälden), 240 bis 320 Thaler für das Konservatorium (zu drei oder vier Freistellen), 1.550 Thaler für das Verwaltungskomitee der Stiftung, 500 bis 1000 Thaler für Ratsoffizianten, 200 bis 500 Thaler dem Orchesterwitwenfonds, 300 bis 500 Thaler der Kranken- und Sterbekasse der Polizeidiener, 500 bis 1.500 Thaler der Witwenkasse für Ratsmitglieder, 400 bis 800 Thaler der Witwenkasse der Ratsoffizianten, 500 bis 1000 Thaler zu Wohltätigkeitszwecken sowie 500 bis 1.500 Thaler für den Ratsprivatfonds. Von den restlichen Zinsen waren 10% zur Bildung eines Reservefonds bestimmt, 90% für die laufende Verschönerung und Verbesserung der Stadt Leipzig.

Die Stiftung wurde am 05.05.1874 rechtskräftig und vom königlich sächsischen Ministerium des Inneren als selbstständige juristische Person anerkannt. Das Kapital betrug ursprünglich 1.230.000 Goldmark, wozu 1875 noch 15.685,85 Goldmark aus einem Prozess kamen. Im Jahr 1902 war das Stiftungskapital auf 1.615.615,95 Goldmark angewachsen.

Aus der Stiftung wurden 10.000 Goldmark für das Goethedenkmal verwendet.

Quellen