Das Patrimonialgericht Neuscherbitz

Die Grundherrschaft des Rittergutes Neuscherbitz verfügte bis zum Jahr 1856 über eine eigene Gerichtsbarkeit, die sich auch auf das Dorf Gundorf erstreckte.

Das Patrimonialgericht umfasste die »niedere Gerichtsbarkeit« (Eigentums-, Erb- und Gutsrechte). Gerichtsherr war stets der Rittergutsbesitzer, der sich eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors bediente. Gerichtsdirektor des Patrimonialgerichtes Neuscherbitz war im Jahr 1839 der Jurist Gottlob Heinrich Graichen (Hainstraße, Haus 349), in den Jahren 1843 und 1850 der Advokat Dr. Paul Anton Heink (Markt, Haus 8).

Mit dem sächsischen Gerichtsverfassungsgesetz vom 11.08.1855 wurde das Patrimonialgericht Neuscherbitz zum 01.10.1856 aufgelöst und der ehemalige Gerichtsbezirk wahrscheinlich dem neu gebildeten Gerichtsamt Leipzig II zugeordnet.

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