In ihrem gemeinsamen Testament vom 20.03.1776 begründete der Leipziger Historiker und Rittergutsbesitzer von Gohlis Prof. Dr. J. G. Böhme (1717-1780) und seine Ehefrau C. R. Böhme, geborene Hetzer (1724-1780) eine Stiftung über 1.000 Thaler, die den Namen »Böhmesche Stiftung« führen sollte. Die Zinsen sollten der Armenkasse von Gohlis für Witwen und Waisen zukommen.
Die Stiftung wurden zunächst vom Patrimonialgericht Gohlis, dann vom Gerichtsamt Leipzig II, danach von der Amtshauptmannschaft Leipzig verwaltet. Im Jahr 1890 kam die Stiftung an den Rat der Stadt Leipzig. Zum Jahresende 1902 betrug das Stiftungsvermögen 23.117 Goldmark.
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