Wächtersche Stiftung

Am 15.12.1897 beschloss der Rat der Stadt Leipzig anlässlich des bevorstehenden 100. Geburtstages des Leipziger Juristen Prof. Dr. K.-G. von Wächter (1797-1880), einen Betrag in Höhe von 3.000 Goldmark aus der Stiftung eines Menschenfreundes für die Errichtung der Karl-Georg-von-Wächterschen Stiftung zu verwenden. Die Zinsen aus dem Kapital in Höhe von 120 Goldmark sollten jährlich als Stipendium für einen in Leipzig geborenen Jurastudenten gewährt werden.

Die Stiftung war keine selbstständige juristische Person, das Kapital blieb bei der »Stiftung eines Menschenfreundes«, die lediglich die Zinsen stiftungsgemäß auszahlte.

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