Stiftung eines Menschenfreunds

In seinem Testament vom 31.05.1882 hinterließ der Leipziger Verlagsbuchhändler C. Tauchnitz (1798-1884) der Stadt Leipzig sein gesamtes die Vermächtnisse übersteigendes Vermögen zur Anlage einer Stiftung, die nicht seinen Namen tragen durfte. Das Kapital betrug nach Verkauf zweier Grundstücke 4.023.186,77 Goldmark (1885) und wurde unter der Bezeichnung »Stiftung eines Menschenfreundes« von der Stadt Leipzig verwaltet. Am 11.07.1885 erhielt die Stiftung durch das sächsische Ministerium des Inneren des Status einer juristischen Person.

Am 15.12.1897 beschloss der Rat der Stadt Leipzig, 3.000 Goldmark der Stiftung für die Errichtung der Karl-Georg-von-Wächterschen Stiftung zu verwenden, deren Zinsen in Höhe von 120 Goldmark als Stipendium für einen in Leipzig geborenen Jurastudenten gewährt werden sollen.

Im Jahr 1902 betrug das Kapital, das durch den Zusammenbruch der Leipziger Bank, an der die Stiftung mit Aktien im Nennwert von 520.000 Goldmark beteiligt war, reduziert wurde, noch 3.816.751,27 Goldmark.

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