Kommunale GliederungAm 18.03.1992 beschloss die Ratsversammlung, das Gebiet der Stadt Leipzig neu zu gliedern. Dabei wurden künstlich zehn Stadtbezirke geschaffen, die in jeweils bis zu zehn künstliche Ortsteile und diese wiederum in jeweils bis zu zehn statistische Bezirke unterteilt sind. Jede dieser Strukturen erhielt eine Nummer, die über eine Dezimalklassifikation erschlossen wird: so gehört zum Beispiel der Statistische Bezirk 415 zum Ortsteil 41 (Connewitz) und dieser zum Stadtbezirk 4 (Süd). Den Ortsteilen und Stadtbezirken wurden zusätzlich noch Namen gegeben, die sich aber nur grob an den vorherigen Stadtbezirken bzw. den vorhandenen Stadtteilen orientieren.
Diese Kommunale Gliederung1) erfolgte gemäß §70 der Sächsischen Gemeindeordnung und ist im §23 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom 17.08.1995 verankert.