Kommunale Gliederung

Die Kommunale Gliederung1) ist seit 1992 eine willkürliche Struktur der Stadtverwaltung, die ursprünglich ausschließlich für statistische Zwecke geschaffen wurde. Sie erfolgte gemäß §70 der Sächsischen Gemeindeordnung und ist im §23 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig vom 17. August 1995 verankert.

Kommunale Gliederung

Am 18. März 1992 beschloss die Ratsversammlung, das Gebiet der Stadt Leipzig neu zu gliedern. Dabei wurden zehn Stadtbezirke geschaffen, die in jeweils bis zu zehn Orts­teile und diese wiederum in jeweils bis zu zehn statistische Bezirke unterteilt sind. Jede dieser Strukturen erhielt eine Nummer, die über eine Dezimalklassifikation erschlossen wird: so gehört zum Beispiel der Statistische Bezirk 415 zum Ortsteil 41 (Connewitz) und dieser zum Stadtbezirk 4 (Süd). Den Ortsteilen und Stadtbezirken wurden zusätzlich noch Namen gegeben, die sich aber nur grob an den vorherigen Stadtbezirken bzw. den vorhandenen Stadtteilen orientieren.

Während die Anzahl der Stadtbezirke seitdem unverändert blieb, wurden nach Eingemeindungen verschiedene Ortsteile neu geschaffen, aber auch bestehende Ortsteile in ihrem Zuschnitt verändert und umbenannt.

Fußnote:
 1) das »sorgfältig recherchierte« Stadtlexikon Leipzig von A bis Z kennt diesen Begriff überhaupt nicht und benutzt den ebenfalls nicht erläuterten Begriff »Ortsteil« oft falsch
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