Das Patrimonialgericht Schönau

Die Grundherrschaft des Rittergutes Schönau verfügte bis zum Jahr 1856 über eine eigene Gerichtsbarkeit, die sich auch auf das Dorf Schönau erstreckte.

Das Patrimonialgericht umfasste die »niedere Gerichtsbarkeit« (Eigentums-, Erb- und Gutsrechte). Gerichtsherr war stets der Rittergutsbesitzer, der sich eines juristisch gebildeten Gerichtsdirektors bediente. Gerichtsdirektor des Patrimonialgerichtes Schönau war im Jahr 1839 sowie im Jahr 1843 der Jurist Dr. Eduard Morgenstern (Nikolaistraße, Haus 45), im Jahr 1850 der Advokat Dr. Paul Anton Heink (Markt, Haus 8).

Mit dem sächsischen Gerichtsverfassungsgesetz vom 11.08.1855 wurde das Patrimonialgericht Schönau zum 01.10.1856 aufgelöst und der ehemalige Gerichtsbezirk dem neu gebildeten Gerichtsamt Leipzig II zugeordnet.

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