Schönau (Rittergut)

Das neuschriftsässige1) Rittergut Schönau war bis zum Jahr 1922 eine selbstständige Gebietskörperschaft westlich von Leipzig. Es befand sich östlich des alten Dorfkernes von Schönau und war 285 Hektar groß (1922).

Landesherren des Rittergutes Schönau waren bis zum Jahr 1562 die Bischöfe von Merseburg, danach die Kurfürsten von Sachsen (1543-1656), die Herzöge von Sachsen-Merseburg (1656-1738), die Kurfürsten (1738-1806) und Könige (1806-1918) von Sachsen.

Das Rittergut Schönau gehörte wahrscheinlich ursprünglich zum Rittergut Leutzsch2). Im Jahr 1493 erhielt der Leipziger Ratsherr Martin Bauer das Rittergut Schönau, im Jahr 1520 erwarb es der Ratsherr und spätere Bürgermeister von Leipzig Wolf Wiedemann († 1547), von dem es im Jahr 1538 der Rat der Stadt Leipzig kaufte. Im Jahr 1622 musste die Stadt das Rittergut an den Bürgermeister von Leipzig Dr. T. Möstel (1564-1626?) verkaufen, sie erhielt dafür 2.000 Gulden. Seit dem Jahr 1652 gehörte das Rittergut der freiherrlich von Schwendendorffschen Familie, im Jahr 1654 wird Johann Theodor Braun als Besitzer des Rittergutes Schönau mit Großmiltitz genannt; im Jahr 1709 ist Dr. J. F. Born (1669-1732) Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Schönau, im Jahr 1737 besaß es der kurfürstlich sächsische Minister Heinrich Reichsgraf von Brühl (1700-1763). Im Jahr 1786 kaufte der Kaufmann C. D. R. Schmidt († 1822) das Rittergut; seine Familie behielt es bis zum Jahr 1937.

Zur Grundherrschaft des Ritterguts Schönau gehörte neben dem eigentlichen Gutsbezirk auch das Dorf Schönau sowie bis zum Jahr 1654 das Dorf Großmiltitz.

Bis zum Jahr 1856 besaß das Rittergut Schönau ein eigenes Patrimonialgericht, seitdem unterstand es dem Gerichtsamt Leipzig II.

Am 01.12.1900 hatte das Rittergut Schönau 6 Einwohner.

Im Jahr 1912 gehörte das Rittergut Schönau Dr.phil. Hermann Müller, der ein Vermögen von 1,4 Millionen Mark besaß und ein jährliches Einkommen von 110.000 Mark hatte. Das Rittergut war 307 Hektar groß .

Im Jahr 1922 wurde der Rittergutsbezirk Schönau aufgelöst und mit der Landgemeinde Schönau verschmolzen.

Am 01.10.1937 kaufte die Stadt Leipzig das Rittergut von der Familie Schmidt, um auf den Grundstücken Teile des geplanten Hafens sowie einen (nie realisierten) Westfriedhof anzulegen.

Der Gutshof des Ritterguts befand sich auf der Ostseite der Schönauer Dorfstraße (später: »Möstelstraße«, Garskestraße). Der rechteckige Hofbereich wurde im Norden vom zweigeschossigen Gutshaus abgeschlossen, das der Gutsbesitzer C. D. R. Schmidt im Jahr 1787 im barocken Stil erbauen ließ. Im Jahr 1979 wurde der Gutshof im Zuge der Bebauung Schönaus mit dem Wohnkomplex 5 des Neubaugebiets Leipzig-Grünau abgebrochen, obwohl das Grundstück selbst nicht bebaut werden sollte.

Seit 2003 erinnert eine von Grünanlagen umsäumte und mit Sitzbänken versehene Pergolen-Konstruktion am Westrand des Schönauer Parks an den Standort des ehemaligen Gutshauses.

Quellen

 1) d.h., dass die Rittergutsbesitzer hinsichtlich der höheren Gerichtsbarkeit bis mindestens 1662 dem Kreisamt unterstanden, später aber direkt in die Zuständigkeit des Landesherren fielen
 2) einerseits war es später nach Leutzsch gepfarrt, andererseits gehörte es nicht wie die Nachbardörfer Kleinzschocher, Lindenau, Lausen oder Großmiltitz ins Amt Lützen, sondern wie Leutzsch ins Amt Schkeuditz